AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MARIS CONSULT

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen der MARIS CONSULT UG (haftungsbeschränkt) -im folgenden MARIS CONSULT genannt- und ihrer Rechtsnachfolger im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der MARIS CONSULT gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Kunden auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Kunden und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt.

(2) Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn die MARIS CONSULT sie schriftlich anerkennt. Die Angestellten von der MARIS CONSULT sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(3) Die MARIS CONSULT ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen, Preislisten usw. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann die MARIS CONSULT abweichend von §2 (2) mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Kündigt die MARIS CONSULT nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.

(4) Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von der MARIS CONSULT unter der URL http://www.maris-consult.de/kontakt/agb verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe im Sinne von Abs. (3) anerkannt.

 

  • 2 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

(2) Der Vertrag kann zu jedem Letzten eines Monats mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang bei der MARIS CONSULT. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Bei Verträgen, die eine Mindestlaufzeit vorsehen, ist eine Kündigung frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Bei Verträgen mit einer automatischen Verlängerung um jeweils einen bestimmten Zeitraum ist die Kündigung nur zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums mit einer Frist von 3 Monaten möglich, wenn der jeweilige Verlängerungszeitraum kürzer ist, mit einer diesem entsprechenden Frist. Im Übrigen gilt Abs. (2) entsprechend.

 

  • 3 Angebote, Preise

(1) Angebote von MARIS CONSULT sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung zustande. Mündliche Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die MARIS CONSULT wirksam.

(2) Die Preise für Leistungen der MARIS CONSULT bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisvereinbarung. 1(1) gilt entsprechend. Für Änderungen der Preislisten gelten 1(3) und 1(4) entsprechend.

 

  • 4 Leistungsumfang

(1) Beschaffenheit und Umfang der Leistungen von der MARIS CONSULT ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind. Leistungsdaten sowie die Beschaffenheit von Mustern sind nur verbindlich, wenn die MARIS CONSULT sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. 1(1) gilt für die Leistungsbeschreibungen entsprechend. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen gelten 1(3) und 1(4) entsprechend.

(2) Die MARIS CONSULT ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch die MARIS CONSULT findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten usw. werden Eigentum der MARIS CONSULT.

(3) Die MARIS CONSULT bietet ihre Leistungen selbst oder durch Dritte 24 Stunden, 7 Tage die Woche an, soweit nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart wird. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartung und Reparaturen werden frühstmöglich angekündigt. Störungen werden schnellstmöglich beseitigt.

(4) Bedient sich die MARIS CONSULT Dritter zur Leistungserbringung, so kommt zwischen den Dritten und den Kunden kein Vertrag zustande.

(5) Soweit die MARIS CONSULT entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. 1(3) gilt entsprechend.

 

  • 5 Leistungsfristen, Termine

(1) Zugesagte Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange die MARIS CONSULT sie nicht schriftlich bestätigt hat.

(2) Sofern die MARIS CONSULT die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung.

(3) Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz der MARIS CONSULT beruht.

 

  • 6 Abnahme, Gewährleistung

(1) Die MARIS CONSULT informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der MARIS CONSULT binnen 7 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von der MARIS CONSULT erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme einer einmaligen Leistung gilt als Abnahme.

(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Verstreichen der in Abs. (1) genannten Frist. Bei einmaligen Leistungen gilt die unbemängelte Inanspruchnahme als Verzicht auf jegliche Gewährleistung.

 

  • 7 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) Alle Leistungen, die von der MARIS CONSULT vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.

(2) Die Zahlung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung durch die MARIS CONSULT. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu von der MARIS CONSULT frei zu bestimmenden bzw. vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die die MARIS CONSULT dem Kunden mitteilt (Abrechnungszeitraum). Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen erfolgt nach Erbringung der Leistung durch die MARIS CONSULT. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. Tage nach Absendung bei der MARIS CONSULT, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die MARIS CONSULT über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto der MARIS CONSULT.

(4) Die MARIS CONSULT ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die MARIS CONSULT berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.

(5) Werden der MARIS CONSULT Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die MARIS CONSULT berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(6) Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug über mindestens 2 Abrechnungszeiträume ist die MARIS CONSULT berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Ebenso ist die MARIS CONSULT berechtigt, ab Zahlungsverzug des Kunden Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass die MARIS CONSULT eine höhere Zinslast nachweist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

 

  • 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Gegen Ansprüche der MARIS CONSULT kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.

 

  • 9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen der MARIS CONSULT sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden. Soweit die MARIS CONSULT eine Benutzerordnung für seine Dienstleistungen veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Er hat die MARIS CONSULT auch unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen der MARIS CONSULT, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge oder des 613a BGB auf Seiten des Kunden ist die MARIS CONSULT berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

(2) Zugriffsmöglichkeiten zu den von der MARIS CONSULT angebotenen Dienstleistungen dürfen nicht missbraucht werden, gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen müssen erfüllt werden. Die Nutzung der Dienstleistungen der MARIS CONSULT durch andere als den Kunden (Dritte) oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte.

(3) Erkennbare Mängel und Schäden sind der MARIS CONSULT unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat der MARIS CONSULT die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind der MARIS CONSULT alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.

(4) Verstößt der Kunde gegen die Pflichten oder Obliegenheiten nach Abs. (1) und (2), so ist die MARIS CONSULT zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Im Falle des Verstoßes gegen Pflichten nach Abs. (3) ist die MARIS CONSULT nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.

 

  • 10 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle der MARIS CONSULT überlassenen Informationen als nicht vertraulich.

(2) Der Kunde wird hiermit gem. 33 BDSG und 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt er in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationale und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und -weiterleitung durch die MARIS CONSULT ein.

(3) Die MARIS CONSULT steht dafür ein, dass alle Personen, die sich bei der MARIS CONSULT oder seinen Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form befassen, die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten.

(4) Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Dienste oder aufgrund der Dienstleistungen von der MARIS CONSULT keine für ihn nicht bestimmte Daten beschaffen oder verändern.

 

  • 11 Urheber- und Leistungsschutzrechte

(1) Der Kunde überträgt der MARIS CONSULT alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne).

(2) Soweit bei der MARIS CONSULT oder von der MARIS CONSULT beauftragten Dritten im Rahmen der Erstellung von Internetangeboten mit individuellem Design Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte entstehen, werden diese erst nach Ende des Vertrages auf den Kunden übertragen.

 

  • 12 Haftung der MARIS CONSULT

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der MARIS CONSULT liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn Sie bei Dritten nach 4(4) eintreten, hat die MARIS CONSULT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die MARIS CONSULT, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Dauert eine erhebliche Behinderung, die von der MARIS CONSULT zu vertreten ist, länger als 2 Wochen, so ist der Kunde berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der 3. Woche angemessen zu mindern. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer dem Kunden die Nutzung der Dienstleistungen insgesamt erheblich erschwert oder, wenn mehrere Dienstleistungen vertraglich vereinbart sind, die Nutzung einzelner Dienstleistungen vollständig unmöglich wird.

(3) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der MARIS CONSULT als auch gegenüber MARIS CONSULT Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für schriftlich von der MARIS CONSULT zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Die MARIS CONSULT haftet auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(4) Die MARIS CONSULT haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen. Ebenso wenig haftet die MARIS CONSULT dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.

(5) Soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen anders geregelt, haftet die MARIS CONSULT nur in Höhe eines nachgewiesenen Schadens, maximal in der Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Gebühren der Deutschen Telekom AG, soweit nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten, monatlich vom Kunden zu zahlenden Entgeltes.

(6) Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Netzbetreiber, Zulieferer etc.) ein, so haftet die MARIS CONSULT nur in dem Umfang, in dem der Dritte der MARIS CONSULT gegenüber haftet.

 

  • 13 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) zu besitzen und, dass durch diesen Vertrag Urheber-, Leistungs- und Rechte Dritter nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht verletzt werden.

(2) Der Kunde versichert im Übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zu Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten der MARIS CONSULT erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, derzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.

(3) Der Kunde haftet für alle Schäden, die der MARIS CONSULT und ihren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern der MARIS CONSULT durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

(4) Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche der MARIS CONSULT und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung der MARIS CONSULT entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

(5) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde der MARIS CONSULT und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von der MARIS CONSULT herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen die MARIS CONSULT Ansprüche geltend machen, ist dieser verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

  • 14 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der MARIS CONSULT.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.

(3) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist der Sitz der MARIS CONSULT Gerichtsstand. Die MARIS CONSULT ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

(5) Begriffe wie Kündigung und Rücktritt stehen synonym für das jeweils gesetzlich vorgesehene Verhalten bei Einzel- und Dauerschuldverhältnissen, für die diese AGB gleichermaßen gelten, ohne dass die Wortwahl die Rechtswahl einschränkt.